Da der Text nur im
russischen Original verfügbar ist, folgt eine inoffizielle Übersetzung für die
Ukraine-Analysen.
Zur Umsetzung von Punkt 1
des Protokolls der Ergebnisse der Konsultationen der Trilateralen Kontaktgruppe
über gemeinsame Schritte zur Umsetzung des Friedensplans des Präsidenten der
Ukraine, Petro Poroschenko, und der Initiativen des
Präsidenten Russlands, Wladimir Putin (unterschrieben in Minsk, Belarus, am 5.
September 2014), hat die Trilaterale Kontaktgruppe, die aus Vertretern der
Ukraine, der Russischen Föderation und der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie aus Vertretern einzelner Distrikte der
Regionen Donezk und Luhansk besteht, Einverständnis
über folgende Maßnahmen erzielt, die die Vereinbarung über eine beidseitige
Beendigung des Waffeneinsatzes bestätigen sollen.
·
Die
Beendigung des Waffeneinsatzes gilt für alle Parteien.
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Alle
Parteien müssen Truppenteile und Untereinheiten in der Position vom 19.
September 2014 halten.
·
Der
Einsatz jeglicher Art von Waffen und die Durchführung offensiver Operationen
sind verboten.
·
Innerhalb
von 24 Stunden nach Beschluss dieses Memorandums müssen beide Seiten alle
Waffen mit Kalibern von über 100 mm (mit Ausnahme der unten genannten) bis auf
mindestens 15 Kilometer Abstand zur Kontaktlinie zurückziehen, unter anderem
auch aus besiedelten Orten. Das wird die Schaffung einer Waffenstillstandszone
von mindestens 30 Kilometern erlauben (Sicherheitszone).
Gleichzeitig müssen
Artilleriesysteme mit Kalibern von über 100 mm auf den Abstand ihrer maximalen
Schussweite zurückgezogen werden. Insbesondere gilt das für diese Systeme:
100-mm-Kanone MT-12 – 9 km; 120-mm-Granatwerfer – 8 km; 122-mm-Haubitze D-30
(2S1 "Gwosdika") – 16 km; 152-mm-2S5 "Giazint-S" (2S3 "Akazia",
2S19 "Msta-S", 2A65 "Msta-B") – 33 km; RSZO 9K51 "Grad" – 21 km;
9K57 "Uragan" – 36 km; 9K58 "Smertsch" – 70 km; RSZO "Tornado-G" – 40 km,
RSZO "Tornado-U" – 70 km, RSZO "Tornado-S" – 120 km;
taktische Lenkflugkörpersysteme – 120 km.
·
Die
Stationierung von schweren Waffen und Kampftechnik in dem Gebiet zwischen den
Orten Komsomolskoe, Kumatschewo,
Nowoasowsk und Sachanka ist
verboten, die OSZE überwacht dieses Verbot.
·
Innerhalb
der Sicherheitszone ist die Errichtung neuer Minen- und Sprengstoffbarrieren
verboten.
Bereits errichtete Minen-
und Sprengstoffbarrieren sind abzubauen.
·
Ab
dem Beschluss dieses Memorandums gilt ein Flugverbot für Kampfflugzeuge und
ausländische unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) – mit Ausnahme von Drohnen, die
die OSZE-Beobachtermission einsetzt – entlang der gesamten Kontaktlinie in der
mindestens 30 Kilometer breiten Waffenstillstandszone.
·
Innerhalb
von 24 Stunden nach Beschluss des Memorandums muss eine OSZE-Beobachtermission
eingesetzt werden, bestehend aus den Beobachtergruppen der Organisation in der
Waffenstillstandszone. Es ist ratsam, das oben genannte Gebiet in Sektoren zu
unterteilen, deren Anzahl und Grenzen im Laufe der Vorbereitung der Arbeit der
OSZE-Beobachtermission vereinbart werden.
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Alle
ausländischen Militärkräfte, alle Kampftechnik sowie alle Kämpfer und Söldner
werden aus der Ukraine unter OSZE-Überwachung abgezogen.
Teilnehmer der Trilateralen
Kontaktgruppe:
Botschafterin Heidi Tagliavini [Unterschrift]
Zweiter Präsident der
Ukraine L. D. Kutschma [Unterschrift]
Botschafter der Russischen
Föderation in der Ukraine M. Ju. Surabow
[Unterschrift]
A. W. Sachartschenko
[Unterschrift]
I. W. Plotnizki
[Unterschrift]
Minsk, 19. September 2014
Quelle: Organisation
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Externer Link: http://www.osce.org/home/123806